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18. Oktober 2022

(Zins-)Erträge aus einer angelegten Mietkaution stehen dem Mieter zu; auch bei außergewöhnlich hohen Wertsteigerungen (410,- oder 115.000,- Euro?)

Das AG Köln hat in einer Entscheidung vom 19.07.2022 festgehalten, dass ein Vermieter die Kaution in Form von Aktien zum vollen Wert herausgeben muss. 

In dem entschiedenen Fall ging es um eine 800-Mark-Kaution, die ursprünglich im Jahr 1960 hinterlegt wurde. Die Summe wurde in einem neuen Vertrag 2005 übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115.000 Euro.
Das Gericht stellte fest, dass das im alten Mietvertrag vorgesehene Wahlrecht der Vermieterin  unwirksam wäre. Erträge aus einer Mietsicherheit würden demnach unabhängig von der gewählten Anlageform dem Mieter zustehen. Zu den Erträgen der hier gewählten Anlageform gehörten nicht nur ausgezahlte Dividenden, sondern auch etwaige Kursgewinne. Davon abweichende Vereinbarungen wären unwirksam.
AG Köln, Urteil vom 19.07.2022 – 203 C 199/21

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