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25. Oktober 2022

Mindestlohn nicht gegen Insolvenzanfechtung gesichert

In einer Entscheidung vom 25.05.2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgehalten, dass bei einer Insolvenz des Arbeitgebers der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der §§ 129 ff. InsO vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten ausbezahlte Arbeitsentgelt zu Gunsten der Insolvenzmasse zurückfordern kann. 

Dies diene der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach den insolvenzrechtlichen Verteilungsregeln. Der Rückgewähranspruch umfasse dabei das gesamte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns. Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn nicht anfechtungsfrei gestellt.
BAG, Urteil vom 25. Mai 2022 – 6 AZR 497/21
 

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