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10. November 2022

FAQ des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 13.09.2022 festgehalten, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Allerdings sind die hierfür im Einzelnen geltenden konkreten Umstände derzeit noch vollständig offen. 

Zur Klärung einiger der hiermit verbundenen Fragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Homepage einen Fragenkatalog mit "Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung" veröffentlicht.
Dabei werden Stellungnahmen u.a. zu folgenden Fragen abgegeben:

  • Darf der Arbeitgeber mit der Arbeitszeiterfassung warten, bis das Arbeitszeitgesetz an die Rechtsprechung des BAG angepasst ist?
  • Was genau muss ein Arbeitgeber erfassen?
  • Wie und wann muss die Arbeitszeit erfasst werden?
  • Kann der Arbeitgeber die Erfassung auf seine Arbeitnehmer delegieren?
  • Kann weiterhin eine Vertrauensarbeitszeit vereinbart werden?
  • Was gilt hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung für mobile Arbeit?

Diese Hinweise sind abrufbar unter

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/faq-arbeitszeiterfassung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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