07. Dezember 2022
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung: Begründung mit Abbau einer Hierarchieebene reicht zur Rechtfertigung nicht aus
Eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen vom 27.09.2022, dass es für den Arbeitgeber in der Regel schwierig ist, eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen und ordnungsgemäß zu begründen.
Nach dieser Entscheidung des LAG Thüringen genügt es zur Begründung einer betriebsbedingten Kündigung nicht, wenn sich der Arbeitgeber lediglich auf den Abbau einer Hierarchieebene beruft. Der Arbeitgeber muss vielmehr auch bei Abbau einer Hierarchieebene aufgrund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen. Er muss angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können.
LAG Thüringen, Urteil vom 27.9.22 - 1 Sa 158/21