Aktuelles

21. Februar 2023

Wichtige Entscheidung des BAG zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen (Equal-Pay-Grundsatz)

In einer Entscheidung vom 16.02.2023 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine Frau Anspruch hat auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. 

Daran ändere es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.
Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin dadurch aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt hat, dass er ihr, obwohl sie und ihr männlicher Kollege die gleiche Arbeit verrichteten, ein niedrigeres Grundentgelt gezahlt hat als dem männlichen Kollegen.
Das Bundesarbeitsgericht sprach der Arbeitnehmerin neben der Entgeltnachzahlung auch eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts in Höhe von 2.000,00 Euro zu.

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