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01. März 2023

Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Bildschirmbrille

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Beschäftigten bei Erforderlichkeit eine Bildschirmbrille zur Verfügung zu stellen oder diesen die Aufwendungen für die Bildschirmbrille zu erstatten.

Sie erfüllen diese Pflicht, eine spezielle Sehhilfe zur Verfügung zu stellen, allerdings nicht schon dadurch, dass sie eine allgemeine Gehaltszulage zahlen. Sehhilfen i.S.v. Art. 9 Abs. 3 RL 90/270/EWG seien Korrekturbrillen, die spezifisch darauf gerichtet seien, Sehbeschwerden im Zusammenhang mit der Bildschirmarbeit zu korrigieren und diesen vorzubeugen. Sie seien nicht beschränkt auf Sehhilfen, die ausschließlich im Beruf bzw. am Arbeitsplatz verwendet werden können.
EuGH, Urteil vom 22.12.2022, C-392/21

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