Aktuelles

27. April 2023

Bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung kann ein Angebot des Arbeitgebers auf Weiterbeschäftigung widersprüchlich sein.

Kündigt der Arbeitgeber fristlos, weil ihm angeblich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, verhält er sich widersprüchlich, zur Vermeidung von Annahmeverzug die Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses anzubieten.

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dieses Weiterbeschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.
BAG vom 29.03.2023, 5 AZR 255/22

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