Aktuelles

04. August 2023

Der Betreiber eines sozialen Netzwerks ist zur Löschung von Beiträgen berechtigt, die strafbare Inhalte enthalten.

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer aktuellen Entscheidung festgehalten.
Dabei hatte der Kläger gegenüber dem Netzwerkbetreiber einen Anspruch auf Wiederherstellung eines gelöschten Facebook-Beitrages geltend gemacht.

Das OLG hat in dieser Entscheidung festgehalten, dass der Netzwerkbetreiber bereits kraft Gesetzes berechtigt ist, Beiträge mit strafbarem Inhalt zu löschen.
Weiterhin hat das OLG Ausführungen gemacht zu den Voraussetzungen von Datenberichtigungs- und Unterlassungsansprüchen nach Beitragslöschung in sozialen Netzwerken.
OLG Karlsruhe v. 26.05.2023, 10 U 24/22

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