Aktuelles

26. Oktober 2023

Das Justizpostfach für Bürger ist online verfügbar.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann das Postfach online einrichten und darüber elektronisch mit Justiz und Anwälten kommunizieren.

Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ist damit für jeden kostenfrei und einfach möglich.
Das „Mein Justizpostfach“ (MJP) wurde am 12.10.2023 als Pilotbetrieb gestartet. Es soll kurzfristig weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden. 
Nutzer können über das MJP nicht nur mit der Justiz kommunizieren, sondern sie können darüber auch Nachrichten und Dokumente an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ihres Rechtsanwalts versenden. 
Umgekehrt funktioniert die Übermittlung von Dokumenten über das beA an die Mandanten derzeit noch nicht. Insoweit sind noch Anpassungen seitens der Rechtsanwaltskammern erforderlich. Die Anpassungen sollen umgehend erfolgen, um auch den Anwälten eine rechtssichere Mandantenkommunikation zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation mit der Justiz ist die Einrichtung eines Nutzerkontos bei der BundID. Dieses Nutzerkonto steht bereits seit September 2019 zur Verfügung. 
Weitere Infos unter
Mein Justizpostfach

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