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22. Februar 2024

Unwirksame Preisanpassungsklausel in Bauverträgen

Häufig enthalten Bauverträge zum Bau eines neuen Hauses Klauseln, nach welchen der Bauunternehmer berechtigt sein soll, die vereinbarten Preise wegen gestiegener Materialkosten anzupassen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat nun in einer Entscheidung eine solche in einem Bauvertrag enthaltene Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt.

Nach Ansicht des Gerichts war diese im Bauvertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam, da hierdurch die Kunden des Unternehmens benachteiligt werden. Mit einer Festlegung der vereinbarten Vergütung mit Einbeziehung von Listenpreisen ohne Begrenzung nach oben werde der Kunde unangemessen benachteiligt.
OLG Zweibrücken vom 13.07.2023, 5 U 188/22 
 
 

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