Aktuelles

14. Juni 2024

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2024 erneut erhöht.

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wurden vom Gesetzgeber zum 1.7.2024 deutlich um gut 6,38 % erhöht. 

Soweit keine Unterhaltsverpflichtungen vorlagen, war bislang ein Betrag von monatlich Euro 1.402,- nicht pfändbar. Zum 01.07.2024 steigt diese Grenze auf Euro 1.492,-.
Vom Verdienst, der über diese Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, verbleibt trotz Pfändung ein gewisser Teil. Alle Beträge, die über 4.573,- Euro (ab 1. Juli 2024) hinausgehen, sind voll pfändbar. 
 

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