14. Juni 2024
Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2024 erneut erhöht.
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO wurden vom Gesetzgeber zum 1.7.2024 deutlich um gut 6,38 % erhöht.
Soweit keine Unterhaltsverpflichtungen vorlagen, war bislang ein Betrag von monatlich Euro 1.402,- nicht pfändbar. Zum 01.07.2024 steigt diese Grenze auf Euro 1.492,-.
Vom Verdienst, der über diese Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, verbleibt trotz Pfändung ein gewisser Teil. Alle Beträge, die über 4.573,- Euro (ab 1. Juli 2024) hinausgehen, sind voll pfändbar.