16. Juli 2024
Probleme mit dem datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch im Arbeitsrecht
Wenn im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, sollte der Arbeitgeber hierauf kurzfristig und umfassend reagieren.
Solche Auskunftsansprüche können sich beispielsweise aus den §§ 26 BDSG, Art. 88 DSGVO oder aus Art. 15 DSGVO ergeben.
Diesbezüglich sind die Anforderungen an eine korrekte Auskunftserteilung und die sich hierzu ergebenden Folgen im Falle einer nicht nicht vollständigen oder nicht korrekten Auskunftserteilung noch nicht abschließend erklärt geklärt.
So hat beispielsweise der Europäische Gerichtshof (EuGH) bislang noch nicht abschließend geklärt, ob alleine aufgrund einer verspäteten oder unvollständigen Auskunftserteilung durch Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Erste Entscheidungen hierzu fallen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich aus. Eine abschließende Entscheidung des EuGH ist hierzu noch abzuwarten.
Allerdings sollten Arbeitgeber auf Grundlage dieser Problematik sicherstellen, dass sie etwaige Auskunftsansprüche möglichst umfassend und unverzüglich beantworten.