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06. September 2024

Fristlose Kündigung wegen Klaps auf Po einer Arbeitskollegin während Betriebsfeier ist gerechtfertigt

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einer Entscheidung festgehalten, dass die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gerechtfertigt ist, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält. 

Dies gelte auch dann, wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignet.
Das Gericht hält in dieser Entscheidung fest, dass in diesem Verhalten eine sexuelle Belästigung vorliegt.
ArbG Siegburg v. 24.07.2024, 3 Ca 387/24

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