09. September 2024
Keine insolvenzrechtliche Anfechtung unentgeltlicher Verfügungen eines Erblassers in der Erbeninsolvenz
Unentgeltliche Verfügungen eines Erblassers können nicht durch einen Insolvenzverwalter nach den Soderregelungen der Insolvenzordnung (InsO) angefochten werden.
Eine Zulassung einer Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers durch den Insolvenzverwalter im Verfahren über das Vermögen des Erben würde nach einer Entscheidung des Landgericht (LG) München dem Sinn der Nachlassinsolvenz widersprechen.
LG München I v. 11.04.2024, 27 O 3771/24