Aktuelles

09. April 2025

Zugriff von Erben auf ein Instagramkonto eines Erblassers

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat entschieden, dass den Erben eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks uneingeschränkter Zugang zu dessen Social-Media-Benutzerkonto einzuräumen ist, einschließlich der aktiven Nutzung.

Die Erben sind in das Vertragsverhältnis mit dem Erblasser eingetreten und haben damit Anspruch auf einen vollständigen Zugang. Dabei stehen diesem Zugangsrecht weder vertragliche Bestimmungen, das Fernmeldegeheimnis, datenschutzrechtliche Regelungen noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kommunikationspartner entgegen.

OLG Oldenburg vom 30.12.2024, 13 U 116/23 

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