16. Juli 2025
Kann eine Kündigung wegen Austritts aus der katholischen Kirche diskriminierend sein?
Zu dieser Frage ist derzeit beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein dort anhängiges Kündigungsschutzverfahren ausgesetzt hat und den EuGH um (weitere) Hinweise gebeten hat zur Auslegung der Richtlinie 2000/78/EG über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
In diesem vor dem EuGH anhängigen Verfahren wurde in den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 10.07.2025 festgehalten, die Kündigung eines Arbeitnehmers durch eine katholische Organisation wegen seines Austritts aus der katholischen Kirche könne eine Diskriminierung wegen der Religion darstellen.
Dies sei der Fall, wenn die Organisation die fragliche Berufstätigkeit nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche abhängig gemacht hat und der Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderläuft.
Die Entscheidung des EuGH zu dieser Frage steht noch aus.
EuGH, C-258/24: Schlussanträge des Generalanwalts vom 10.7.2025