24. Juli 2025
Unternehmen sind dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter für die Verwendung von KI-Systemen zu schulen
Mit der Einführung von KI-Systemen übernehmen Unternehmen eine wichtige Verantwortung: Sie sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden entsprechend zu schulen. Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) schreibt in Artikel 4 vor, dass Anbieter und Betreiber sicherstellen müssen, dass ihr Personal über ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz verfügt.
Da es keine einheitliche Lösung für den Umfang der erforderlichen Schulungsmaßnahmen gibt, ist stets eine fallbezogene Bewertung notwendig. Der Schulungsbedarf hängt unter anderem vom konkreten Einsatzbereich und den jeweiligen Aufgaben der Mitarbeitenden ab.
Ein sinnvoller Einstieg ist eine Basisschulung für alle Beschäftigten, um grundlegendes Wissen zur Funktionsweise und den Chancen sowie Risiken von KI-Systemen zu vermitteln. Darüber hinaus sind zielgruppenspezifische Trainings erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten KI-Technologien verantwortungsvoll und effektiv nutzen können.
Besonders hohe Anforderungen gelten bei der menschlichen Aufsicht über KI-Systeme sowie beim Einsatz sogenannter Hochrisikosysteme gemäß Artikel 6 KI-VO. Hier sind spezifische, vertiefende Schulungsinhalte unerlässlich.
Achtung: Ab dem 3. August 2026 beginnt die offizielle Marktüberwachung. Nationale Behörden sind ab diesem Datum befugt, Verstöße zu sanktionieren – etwa durch Bußgelder oder behördliche Auflagen. Art und Höhe der Maßnahmen richten sich nach der Schwere des Verstoßes und seinen möglichen Folgen.