Aktuelles

14. Oktober 2025

Eigenbedarfskündigung: Die Lebensplanung des Vermieters steht im Vordergrund

Bei der Geltendmachung von Eigenbedarf für den Ausspruch einer Kündigung ist die Entscheidung des Vermieters, die vermietete Wohnung künftig selbst zu nutzen oder einem eng definierten Personenkreis – etwa nahen Angehörigen – zur Verfügung zu stellen, von den Gerichten grundsätzlich zu respektieren. Maßgeblich ist dabei der individuelle Wohnbedarf, den der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen erachtet.

Gerichte dürfen ihre eigenen Vorstellungen von „angemessenem Wohnen“ nicht über die Lebensplanung des Vermieters stellen. Die richterliche Bewertung hat sich vielmehr an den nachvollziehbaren und plausibel dargelegten Bedürfnissen des Vermieters zu orientieren – nicht an abstrakten Maßstäben oder allgemeinen Wohnidealen.

BGH v. 24.9.2025 - VIII ZR 289/23

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