17. Oktober 2025
Kein wirksamer Zustellnachweis durch moderne Einwurf-Einschreiben
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat kürzlich entschieden, dass moderne Einwurfeinschreiben, die digital erfasst werden, im Gegensatz zu früheren Methoden mit manuellen Belegen, keinen ausreichenden Anscheinsbeweis mehr für die korrekte Zustellung einer Sendung darstellen.
In dem Fall ging es um die Kündigung eines Arbeitnehmers, der häufig krankheitsbedingt fehlte. Der Arbeitgeber versuchte, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (beM) durchzuführen, was ein notwendiger Schritt vor einer möglichen Kündigung ist. Die Einladung zu diesem beM wurde per Einwurfeinschreiben verschickt, doch das Gericht konnte nicht zweifelsfrei feststellen, dass diese auch tatsächlich den Empfänger erreicht hat. Dies führte dazu, dass die Kündigung als sozial ungerechtfertigt angesehen und nicht wirksam wurde.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine verlässlicher Zustellungsweis ist, besonders bei wichtigen rechtlichen Dokumenten. Während das Gericht die Notwendigkeit nachweisbarer Sendungen anerkennt, empfiehlt es, bei wichtigen und zeitkritischen Sendungen auf sicherere Zustellmethoden wie persönliche Übergaben per Boten oder Einschreiben mit Übergabe zu setzen. Wobei auch diese Einschreiben mit Übergabe kritisch zu bewerten sind.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung von sorgfältigen Dokumentationspraktiken und der Wahl der richtigen Zustellmethode, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
LAG Hamburg v. 14.07.2025, 4 SLa 26/24