04. Dezember 2025
Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte - trotz anderweitiger tarifvertraglicher Vereinbarung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung festgehalten, dass eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter verstößt.
Das Gericht hat diese Entscheidung getroffen zu Regelungen aus dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen in den Unternehmen des bayerischen Groß- und Außenhandels vom 23.6.1997 (MTV).
Das BAG hat hierzu festgehalten, dass diese Reglung nichtig ist. Ein sachlicher Grund für die Benachteiligung wäre nicht gegeben.
BAG v. 26.11.2025 - 5 AZR 118/23