Aktuelles

14. Januar 2026

Basiszinssatzes zum 01.01.2026 u.a. zur Berechnung von Verzugszinsen bleibt unverändert

Der neue Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt auch zum Jahresanfang unverändert bei 1,27 %.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2026 ein (gegenüber dem letzten Halbjahr unveränderter) Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,27 %.

 

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