30. Juni 2026
Basiszinssatz zum 01.07.2026 u.a. zur Berechnung von Verzugszinsen wurde erhöht
Der neue Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde zum 01.07.2026 von 1,27 % auf 1,52 % erhöht.
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2026 ein (gegenüber dem letzten Halbjahr erhöhter) Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,52 %.
Basiszinssatz nach § 247 BGB | Deutsche Bundesbank
Der gesetzliche Verzugszins aus § 288 Abs. 1 S. 2 BGB beträgt damit seit 01.07.2026 6,52 %.
Der gesetzliche Verzugszins aus § 288 Abs. 2 BGB (für Handelsgeschäfte) beträgt damit seit 01.07.2026 10,52 %.